Arbeitnehmer haben Anspruch auf Betriebsvorsorge (14.09.2009)

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge – das regelt das Betriebsrentengesetz. Als Beschäftigter hat man mindestens Anspruch auf eine Direktversicherung, sofern der Arbeitgeber keine anderen Vorsorgemöglichkeiten anbietet. Das Geld für die Betriebsvorsorge kommt zwar grundsätzlich aus dem Gehalt des Beschäftigten, viele Unternehmen leisten aber freiwillige oder tarifvertraglich vereinbarte Zuschüsse.

Das deutsche Rentensystem steht auf drei Säulen: der gesetzlichen, der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge. Gesetzliche Rente bekommt jeder, die als Arbeitnehmer in die Rentenkasse eingezahlt hat. Die Beiträge zur gesetzlichen Rente werden allerdings nicht angespart, sondern sofort für die laufenden Rentenausgaben verwendet. Deshalb ist unsicher, in welcher Höhe man selbst später gesetzliche Rente erhält. Zur privaten Altersvorsorge zählt alles Vorsorgevermögen, das man in Eigenregie aufbaut: private Renten- und Lebensversicherungen, Banksparpläne, Aktien oder Immobilienbesitz. Außerdem hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Altersvorsorge über den Betrieb. Der Arbeitgeber behält dann einen Teil des Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei ein und bildet damit eine zusätzliche finanzielle Vorsorge für den Mitarbeiter.

Es gibt verschiedene so genannte Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Unterstützungs- und Pensionskassen, Direktzusagen oder Pensionsfonds. Besonders für kleine und mittlere Betriebe geeignet ist die Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt für den Beschäftigten einfach eine Renten- oder Lebensversicherung ab, auf Wunsch kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem Unfallschutz. Die Direktversicherung lautet auf den Namen des Arbeitnehmers, bei einem Arbeitsplatzwechsel kann man die Direktversicherung also ohne Probleme zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.



 
   


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