Rauchmelder wichtig für Versicherungsschutz (07.08.2009)

Rauchmelder sind nicht nur aus Sicherheitsgründen wichtig, sondern auch für den Versicherungsschutz: Neuere Bedingungen zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung fordern in der Regel, dass man als Versicherter alle „gesetzlichen oder behördlichen Sicherheitsvorschriften“ beachtet. Dazu gehört in immer mehr Bundesländern auch die Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Wer trotz bestehender Regelungen keine Rauchmelder hat, riskiert den Versicherungsschutz in der Hausrat- und in der Gebäudeversicherung.

In Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern müssen neu erstellte Wohngebäude bereits mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Andere Bundesländer ziehen nach. So hat Nordrhein-Westfalen bereits angekündigt, sich der Rauchmelderpflicht anzuschließen. Wo Rauchmeldergesetze gelten, müssen bestehende Wohnhäuser oft innerhalb bestimmter Fristen nachgerüstet werden. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hat man als Hauseigentümer dafür bis Ende 2009 Zeit, in Hessen bis 2014. Neue Gebäude bekommen ohne Rauchmelder ohnehin keine positive Bauabnahme, wenn die Gesetze verpflichtend sind. Als Eigentümer eines bestehenden Gebäudes sollte man die Fristen beachten, die im heimischen Bundesland für die Nachrüstung von Rauchwarnern gelten, sonst riskiert man je nach Vertragsbedingungen den Versicherungsschutz in der Gebäude- oder Hausratversicherung. Manche Versicherer belohnen ihre Kunden übrigens für die Installation von Rauchmeldern mit Prämienrabatten. Dadurch wächst die Sicherheit und das Schadenrisiko sinkt.




 
   


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