Reisekasse nicht hausratversichert (05.08.2009)

Bargeld im Urlaub ist nicht hausratversichert – die Außenversicherung der heimischen Hausratpolice gilt nicht für die mitgeführte Reisekasse, das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln (Az. 24 S 19/08).

Einem Mann wurde während eines Auslandsurlaubs das mitgeführte Bargeld gestohlen. Von seinem Hausratversicherer verlangte er Ersatz des finanziellen Schadens: Bei dem Geldbetrag handele es sich um Hausrat, der sich nur vorübergehend außerhalb der heimischen Wohnung befunden habe und deshalb auch auf Reisen mitversichert sei. Der Versicherer weigerte sich zu zahlen, der Mann verklagte ihn auf Übernahme des Schadens. Ohne Erfolg, denn das Landgericht Köln wies seine Klage ab.

Im Rahmen der Außenversicherung einer Hausratpolice seien nur solche Sachen mitversichert, die man tatsächlich nur vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung aufbewahre, so das Gericht. Bargeld in üblicher Höhe wolle man im Urlaub jedoch ausgeben und nicht wieder mit nach Hause bringen. Der Kläger habe ausdrücklich vorgebracht, dass er vorhatte, von dem Geld auch Geschenke für Daheimgebliebene zu kaufen. In diesem Fall sei das Geld kein „zukünftiger Hausrat“ mehr und damit aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.




 
   


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