Hundehalter muss Schmerzensgeld zahlen (19.07.2009)

Wer seinen Hund frei laufen lässt, muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn das Tier einen Radfahrer zu Fall bringt. Das gilt insbesondere, wenn Hunde laut örtlicher Vorschriften an der Leine zu führen sind. So hat kürzlich das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. 6 U 60/08).

Eine Frau fuhr mit dem Fahrrad auf einem Wirtschaftsweg, ein Mann mit einem frei laufenden Hund kam ihr entgegen. Das Tier lief ihr vors Rad, die Radfahrerin stürzte und verletzte sich schwer. Die Frau verlangte Schadenersatz vom Hundebesitzer. Der Hund sei entgegen der örtlichen Vorschriften nicht angeleint gewesen und direkt in ihr Vorderrad gelaufen, so dass sie den Unfall nicht habe vermeiden können. Der Hundehalter behauptete dagegen, die Frau sei nur gestürzt, weil sie ungewöhnlich langsam gefahren sei, der Hund habe sie gar nicht berührt. Die geschädigte Frau verklagte den Hundebesitzer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, vor Gericht sie bekam in vollem Umfang Recht.

Der tatsächliche Hergang lasse sich wegen der unterschiedlichen Aussagen der Prozessgegner nicht mehr eindeutig nachvollziehen, so das Oberlandesgericht Hamm. Ursache des Sturzes sei aber unstreitig die unmittelbare Begegnung der Klägerin mit dem Hund gewesen. Das Gericht hielt es für unwahrscheinlich, dass die Klägerin als geübte Radfahrerin ohne besonderen Anlass gestürzt sei. Der Anschein spreche dafür, dass der Hund den Unfall verursacht habe, zumal das Tier entgegen der öffentlichen Beschilderung nicht angeleint war. Der beklagte Hundehalter muss den Schadenersatz und Schmerzensgeld nun zahlen.



 
   


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