Anlageberater haftet für falsche Versprechungen (29.05.2009)
Ein Anlageberater, der Kunden über die zu erwartenden Erträge eines Immobilieninvestments täuscht, muss mögliche Vermögensschäden dieser Kunden voll ersetzen. Das gilt insbesondere, wenn die Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits hohe Schulden haben. Dies hat das Landgericht München entschieden (Az. 23 O 1239/08). Ein Anlageberater hatte einem Ehepaar, das bereits erheblich verschuldet war, den Kauf von zwei Eigentumswohnungen zum Preis von mehr als 150.000 Euro empfohlen. Der Kauf sollte vollständig durch einen Kredit finanziert werden, die monatliche Belastung lasse sich problemlos aus den Mieteinnahmen bezahlen. Überdies sei mit einer hohen Wertsteigerung der Wohnungen zu rechnen, so der Berater, man könne sie nach einigen Jahren also mit sattem Gewinn verkaufen. Die Eheleute ließen sich auf das vermeintlich attraktive Geschäft ein – und verloren viel Geld. Die Wohnungen brachten nicht annähernd die versprochene Miete. Als die Bank den Kredit kündigte, mussten die Eheleute die Wohnungen zum Spottpreis verkaufen, insgesamt entstand dem Paar ein finanzieller Schaden von rund 135.000 Euro. Die geprellten Eheleute forderten Schadenersatz von dem Anlageberater, der den Kauf vermittelt hatte. Das Landgericht München I gab ihnen Recht. Der Berater habe den Klägern viel zu hohe Ertragschancen versprochen, so das Gericht. Entgegen der geschönten Darstellung des Vermittlers seien Verluste aus dem Immobiliengeschäft keinesfalls ausgeschlossen gewesen, wie die Wirklichkeit später gezeigt habe. Erschwerend komme hinzu, dass die Eheleute ohnehin hoch verschuldet waren. In dieser Situation den kreditfinanzierten Kauf von Immobilien zu empfehlen, sei unvernünftig und wirtschaftlich unvertretbar. Der Anlagevermittler hätte dem Paar unter keinen Umständen zum Kauf der Wohnungen raten dürfen. Er habe seine Beratungspflicht grob verletzt und muss den Schaden der Kläger nun voll ersetzen.
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