Rückgabe wegen quietschender Bremse (03.05.2009)
Regelmäßiges Quietschen der Bremsen kann ein Grund sein, einen Neuwagen zurückzugeben. Besonders bei teuren Autos ist auch der empfundene Fahrkomfort eine wichtige Eigenschaft. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (14 U 125/07).Ein Mann hatte einen nagelneuen Mercedes-Benz CLS 500 zum Preis von 74.515 Euro erworben. Schon nach kurzer Zeit begannen die Bremsen des Fahrzeugs regelmäßig zu quietschen. Die Werkstatt des Verkäufers konnte das Geräusch trotz mehrerer Reparaturversuche nicht abstellen. Der genervte Käufer wollte den Wagen zurückgeben. Der Händler war nicht einverstanden und verwies darauf, dass die Bremswirkung trotz gelegentlichen Quietschens in keiner Weise beeinträchtigt sei. Es kam zum Rechtsstreit, der Kunde klagte. Das Gericht gab dem rückgabewilligen Käufer Recht. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass das Quietschgeräusch selbst bei geschlossenen Fenstern im Fahrzeuginneren deutlich zu hören war. Bei Fahrzeugen dieser Preisklasse sei auch der Fahrkomfort eine wichtige Eigenschaft, dauerndes Bremsenquietschen muss der Käufer nicht hinnehmen, so das Gericht. Der Kläger kann nun den Rücktritt von dem Kaufvertrag erklären und die Rückzahlung des hohen Kaufpreises verlangen. Der Verkäufer muss auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten des Klägers erstatten.
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