Keine Panik bei unberechtigter Abbuchung (15.04.2009)

"Ihre Bestellung ist bei uns eingegangen. Der Rechnungsbetrag wurde von Ihrem Konto abgebucht." Wer solche oder ähnliche Schreiben per Post bekommt, aber in Wahrheit gar nichts bestellt und keinen Vertrag abgeschlossen hat, ist häufig Opfer von Datenbetrügern. Solche Gaunerfirmen kaufen persönliche Bankdaten in großen Mengen illegal im Internet und missbrauchen sie, um Verbrauchern vorzugaukeln, sie müssten nun für ein Zeitungsabonnement, die Mitgliedschaft in einem Online-Spielcasino oder für einen neuen Handyvertrag zahlen. Mehr als 20 Millionen Namen mit Anschrift, Kontonummer und Bankleitzahl kursieren zurzeit unter Adresshändlern.

Bei angeblichen Bestellungen, die man tatsächlich gar nicht getätigt hat, am besten ganz ruhig bleiben – sogar wenn bereits Geld abgebucht und Ware zugeschickt wurde. Der betrügerische „Vertragspartner“ kann im Ernstfall gar nicht nachweisen, dass man irgendetwas bestellt hat. Die vorgebliche Zustimmung per Telefon ohne vom Kunden unterschriebenen Auftrag zählt im Zweifel nicht als Beweis. Der Verkäufer wird ohnehin kaum versuchen, seine Forderung gerichtlich durchzusetzen, denn er weiß um seine schlechten Erfolgsaussichten. Nur einem Mahnbescheid muss man innerhalb von zwei Wochen schriftlich widersprechen. Widerspruchsgrund ist natürlich, dass man keinerlei Vertrag mit dem Lieferer abgeschlossen hat, aus dem man eine Zahlungspflicht hätte.

Panik ist selbst dann nicht angesagt, wenn per Lastschrift schon Geld vom Konto abgebucht wurde: Unberechtigte Lastschriften kann man kostenfrei von seiner Bank zurückbuchen lassen. Die Kosten der Rückbuchung trägt der Veranlasser der Lastschrift, also der Zahlungsempfänger. Mit dem Rückbuchungsauftrag nicht zu lange warten: Sechs Wochen Zeit geben viele Banken ihren Kunden für eine Rücklastschrift in den Geschäftsbedingungen. Kontoauszüge deshalb regelmäßig kontrollieren – laut Rechtssprechung ist ein Rückbuchungsauftrag aber auch nach Ablauf von sechs Wochen noch möglich.

Experten-Tipp: Unberechtigte Lastschriften umgehend aufs eigene Konto zurückbuchen lassen, dafür darf die Bank keine Gebühren berechnen. Unverlangt zugeschickte Ware braucht man übrigens nicht einmal aufbewahren. Nie an Gewinnspielen teilnehmen und nie ohne wichtigen Grund Kontodaten offen legen. Oft geht es nur darum, an persönliche Daten zu kommen, um sie dann zu verkaufen. Kontendaten im Internet zu schützen, hilft allerdings nicht immer. Quelle der Datenbetrüger sind oft ganz normale Kundendatenbanken zum Beispiel von Telekommunikations- oder Handelsunternehmen, in denen in aller Regel auch die Bankverbindung des Kunden gespeichert ist.



 
   


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