Landwirt haftet für aufgewirbelten Steinbrocken (08.03.2009)

Wer mit landwirtschaftlichem Gerät eine Wiese mäht und dabei Steine aufwirbelt, ist für mögliche Schäden im Regelfall voll verantwortlich – das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern (Az. 1 S 13/08).

Ein Autofahrer befuhr eine Landstraße, als plötzlich ein Stein gegen sein Auto prallte. Der Stein war vom Mähwerk eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs aufgewirbelt worden, mit dem ein Bauer gerade die Wiese neben der Straße mähte. Der Autofahrer forderte Ersatz seines Blechschadens in Höhe von 460 Euro. Der Fahrzeughaftpflichtversicherer des Landwirts weigerte sich jedoch zu zahlen. Nach § 7 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes sei die Schadenersatzpflicht ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht werde, so das Argument des Versicherers. Der geschädigte Autofahrer klagte daraufhin auf Entschädigung, das Landgericht Kaiserslautern gab ihm in vollem Umfang Recht.

Höhere Gewalt sei ein „außergewöhnliches, betriebsfremdes von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes und nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbares Ereignis, das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch nach den Umständen äußerster, vernünftiger Weise zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet werden kann und das auch nicht im Hinblick auf seine Häufigkeit in Kauf genommen zu werden braucht“, so die Urteilsbegründung. Hier handle es sich aber nicht um ein unabwendbares Ereignis, weil die Mäheinrichtung nicht mit einem besonderen Schutz gegen wegfliegende Teile gesichert und nicht von einem Sicherungsanhänger abgeschirmt gewesen sei. Der Landwirt ist deshalb voll für den entstanden Schaden selbst verantwortlich, sein Fahrzeugversicherer muss die Reparaturkosten übernehmen.



 
   


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